Als Gartenbesitzer oder Verantwortlicher für öffentliche Gärten und Parks ist es wichtig, dass die auf dem Grundstück befindlichen Bäume immer stark und gesund sind. Schließlich kann ein plötzlicher Fall des Baumes verheerende Folgen mit sich bringen.
Lassen Sie daher regelmäßig die Baumpflege München durchführen, um Ihre Bäume gesund zu halten. Doch bevor diese entsprechend gepflegt werden können, ist es wichtig zu überprüfen, ob dem Baum etwas fehlt. Unser Meisterbetrieb für Gartenarbeiten möchte Sie über den Ablauf und die Wichtigkeit der Baumkontrolle informieren. Als Spezialisten für Gartenbau München haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen in diesem Blog-Beitrag zusammengefasst.
Baumkontrolle – Was genau ist das?
Bei der Baumkontrolle handelt es sich um eine Regelkontrolle, bei der die Bäume im Sinne der Verkehrssicherungspflicht überprüft werden.
Auffälligkeiten, die Handlungsbedarf erfordern, sind:
– Höhlen in Wurzel, Stamm und Kronenbereich
– Adaptives Wachstum an Wurzel, Stamm und Baumkrone
– Risse oder Beulen am Baumstamm
– Rissbildung im Standbereich
– Abgrabungen von Wurzeln
– Sichtbare, Holzzerstörende Pilze
Adaptives Wachstum und Beulen sind die Maßnahmen des Baumes selbst, um gegen Erkrankungen Parasiten etc. anzukämpfen. Ist der Baum also bereits im Stadium, sich selbst zu reparieren, ist dies als wichtiges Warnsignal zu deuten.
Haben sich während der Baumkontrolle die eben genannten Auffälligkeiten ergeben, so müssen diese unbedingt beseitigt werden, damit der Fall des Baum verhindert werden kann. Die Baumkontrolleure können Sie zum weiteren Vorgehen beraten oder die erforderlichen Maßnahmen selbst einleiten.
Dazu zählen meist:
– Entfernen von abgestorbenem Holz
– Anbringen von Kronensicherungssystemen
– Kürzungen der Baumkrone
– Fällen des Baumes (wenn andere Methoden nicht ausreichen oder nicht vertretbar sind)
Über die Häufigkeit der Baumkontrolle pro Jahr existiert bislang kein einheitliches Gesetz. Die Zeitabstände der Baumkontrolle sind von Standort sowie der Art und Beschaffenheit des Baumes abhängig.
Es ist empfehlenswert, den Baum im belaubten und unbelaubten Zustand zu begutachten, sprich zwei mal im Jahr. Um stets auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie sich die durchgeführte Baumkontrolle stets schriftlich bestätigt lassen, sodass Sie im Ernstfall über einen Nachweis verfügen.
Ist die Baumkontrolle Pflicht?
Ja, denn sie geht mit der sogenannten Verkehrssicherungspflicht einher. Diese legt fest, dass Baumeigentümer dafür zu sorgen haben, dass von Ihren Bäumen keine Gefahr für Dritte ausgeht und dementsprechend Vorkehrungen getroffen werden. Das gilt nicht nur für Bäume an öffentlichen Plätzen, sondern auch für Privatpersonen mit Bäumen im eigenen Garten. Es dürfen keine größeren Äste auf die Straße hinab fallen und die absolute Standsicherheit des Baumes muss gewährleistet sein.
Kommt der Besitzer also der Baumkontrolle und somit seiner Pflicht für Sicherheit zu sorgen nicht nach, haftet er für alle Schäden, die durch den Baum verursacht werden. Er muss also Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld leisten.
Jedoch bedeutet dies nicht, dass der Baumeigentümer für jeglichen Schaden zur Verantwortung gezogen wird. Werden aufgrund von natürlichen Umwelteinflüssen, wie beispielsweise einem Sturm, Äste abgetrennt, die jemanden schädigen, trifft den Eigentümer keine Schuld. Nur Schäden, welche der Baumbesitzer nicht durch rechtzeitiges Eingreifen hätte verhindern können, können ihm auch zur Last gelegt werden.
In diesem Fall gilt das „im Zweifel für den Angeklagten“ nicht, denn der Eigentümer muss nachweisen, dass er alle ihm zumutbaren (Schutz-)Vorkehrungen, wie z.B. die ausführliche Baumkontrolle, getroffen hat und somit tatsächlich nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Baumkontrolle – Das Wichtigste zusammengefasst
Jeder Baumbesitzer unterliegt der Verkehrssicherungspflicht, aufgrund derer der eigene Baum keine Dritten oder deren Eigentum schädigen darf. Die Baumkontrolle ist essentiell, um den Baum auf seine Gesundheit und Standfestigkeit zu überprüfen und durch entsprechende Maßnahmen vom Baum ausgelöste Schäden zu verhindern. Wenn sich im Zuge der Sichtkontrolle Auffälligkeiten Ergeben, wie beispielsweise adaptives Wachstum oder Risse und Beulen am Stamm, so sind entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Wie oft die Baumkontrolle durchgeführt werden muss, hat sich in unserer Rechtsprechung zwar noch nicht herausgebildet, jedoch ist zwei mal im Jahr empfehlenswert. Um solche Auffälligkeiten von Grund auf zu vermeiden, ist die regelmäßige, korrekte Baumpflege unabdingbar.
Copyright Hinweis: © stock.adobe.com: tatomm