Unser schönes München gehört zu den am stärksten bebauten Städten in Deutschland. Auf immer mehr Grünflächen entsteht neuer Wohnraum oder Platz für Gewerbegebäude. Kein Wunder, dass dem Natur- und vor allem Baumschutz eine immer größer werdende Rolle zuteil wird. Zu diesem Zwecke verfügt die bayerische Landeshauptstadt über eine sogenannte Baumschutzverordnung. Als Experten für Gartenbau München und der Baumpflege München erklären wir Ihnen im Folgenden, was dort alles drinnen steht und wann das Bäumefällen erlaubt oder verboten ist.
Was ist eine Baumschutzverordnung?
Eine Baumschutzverordnung verbietet es, unter Schutz stehende Bäume zu fällen, zu beschädigen oder ihren Aufbau grundlegend zu verändern.
Der Zweck einer Baumschutzverordnung liegt darin, eine angemessene Begrünung der Stadt sicherzustellen und diese auf Dauer zu erhalten.
Für den Erlass solcher Verordnungen sind die einzelnen Gemeinden und Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Eine bundesweit geltende Baumschutzverordnung gibt es nicht. Demnach stehen, je nach Gemeinde, unterschiedliche Arten und Größen von Bäumen unter Schutz.
Warum ist eine Baumschutzverordnung so wichtig?
Bäume erfüllen eine Menge essentieller Funktionen:
- sie spenden Schatten.
- sie bieten Lebensraum für Tiere.
- sie halten die Luft rein, indem sie Staub filtern.
- sie versorgen uns mit lebenswichtigem Sauerstoff.
Damit Bäume nicht wahllos und unkontrolliert abgeholzt werden, und das Mensch und Tier schadet, gibt es die Baumschutzverordnung.
Welche Bäume werden geschützt?
Die Baumschutzverordnung Münchens existiert seit 1976. Darin sind folgende Bäume vor dem Fällen, Beschädigen und dergleichen geschützt:
- alle Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm (gemessen in 1 m Höhe über dem Boden).
- alle mehrstämmigen Bäume, wenn ein Stamm davon einen Umfang von mindestens 40 cm hat und die Summe aller Stämme einen Umfang von mindestens 80 cm ergeben.
- Ersatzbäume (Umfang irrelevant), die für entfernte geschützte Bäume festgesetzt und gepflanzt wurden.
Welche Bäume oder Pflanzen werden nicht geschützt?
Ausgenommen von der Baumschutzverordnung sind:
- Hecken, die als lebende Einfriedungen dienen und regelmäßig zugeschnitten werden.
- Jedes Obstgehölze außer Walnuss, Hasel, Holzbirne, Holzapfel, Holunder und die Vogelkirsche.
Sie wollen einen geschützten Baum fällen oder zurückschneiden?
Ist eine Baumfällung erforderlich, weil ein geschützter Baum z.B. die Verkehrssicherheit gefährdet oder wegen Krankheit umzustürzen droht, so müssen Sie einen schriftlichen Fällungsantrag an die Untere Naturschutzbehörde stellen.
Wichtig: Ohne schriftlichen Antrag und ohne eine Begutachtung Ihres Baumbestandes, ist das Fällen sowie das erhebliche Zurückschneiden verboten!
Wenn Sie einen Baum fällen möchten und nicht wissen, ob das zulässig ist oder wie Sie dabei vorgehen müssen, dann wenden Sie sich an unseren Meisterbetrieb für Baumfällung München: Verde Gartenbau! Gerne beraten wir Sie zu Ihrem individuellen Anliegen und übernehmen bei einem stattgegebenen Antrag die Baumfällung für Sie.
Verhältnis: Baumschutz – Baurecht
Plant man Baumaßnahmen, so muss man den vorhandenen Baumbestand berücksichtigen. Die Art der Baumaßnahmen sowie deren Umfang sollten mit dem Naturschutz vereinbar sein.
Für eine vertiefende Beratung stehen die Teams der Baubehörde und der Unteren Naturschutzbehörde sowie auch unser Meisterbetrieb für Gartenbau gerne zur Verfügung.
Baumbestandsplan
Sind von der Baumschutzverordnung geschützte Bäume durch Ihr Bauvorhaben betroffen, so ist Vorlage eines Baumbestandsplanes Pflicht. Darin müssen Sie alle Bäume ab 40 cm Stammumfang eintragen, die auf der zu bebauenden Fläche stehen.
Baumschutzmaßnahmen während der Bauzeit
Sind die geschützten Bäume nicht direkt von den Baumaßnahmen betroffen, gilt es diese während der gesamten Bauphase bestmöglich vor Schäden zu schützen. Diese entsprechenden Baumschutzmaßnahmen sind in der Baugenehmigung als Auflagen aufgeführt.
Als Beispiel dafür ist das Aufstellen von Baumschutzzäunen zu nennen. Auf den geschützten Flächen ist dann jegliches Lagern, Befahren und Abgraben verboten.
Ersatzpflanzungen
Droht ein geschützter Baum beispielsweise umzustürzen, muss dieser natürlich vorher kontrolliert gefällt werden. Die Fällung eines geschützten Baumes geht jedoch immer mit einer Ersatzpflanzung einher. Nur so kann der Baumbestand in München gewahrt werden.
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So pflanzt man einen Baum
Verstöße gegen die Baumschutzverordnung
Bei Verstößen gegen die Baumschutzverordnung droht ein Bußgeld. Je nach schwere des Eingriffs kann das Bußgeld bis zu 50.000 Euro betragen. Auch die hohe Summe des Bußgeldes soll abschreckend wirken und den Baumbestand schützen.
Beachten Sie daher bei Bauvorhaben auf jeden Fall die in Ihrer Gemeinde geltende Baumschutzverordnung. Lassen Sie sich bei Unsicherheiten von einer Meisterbetrieb oder der Naturschutzbehörde beraten.
Nur wenn man sich an die Auflagen der Baumschutzordnung hält, können die Bäume weiterhin ihre wichtigen Funktionen erfüllen, die gerade in Großstädten von großer Bedeutung sind.
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