Fast jeder Gartenbesitzer hat einen oder mehrere Bäume in seinem Garten stehen. Als Experten für Gartenbau München und Baumpflege München erklären wir Ihnen, welche Verantwortung das mit sich bringt und was Sie unbedingt über Bäume im Garten wissen sollten.
Bäume im Garten – Pflichten und Wissenswertes
Bodenansprüche
Jede Baumart hat ihre eigenen Bodenansprüche, denen man unbedingt gerecht werden sollte. Ein Baum, der lockere und humusreiche Erde benötigt, sollte keinesfalls in einen schweren Tonboden eingepflanzt werden. Informieren Sie sich daher genauestens, war für einen Boden Sie in Ihrem Garten haben und welche Bäume sich dort am wohlsten fühlen.
Kronenbreite beachten
Viele Hobbygärtner erkundigen sich beim Baumkauf nach der Wuchshöhe, dabei ist die Breite der Krone mindestens genauso wichtig. Schließlich lässt sich die Fläche unter der Baumkrone oft nur eingeschränkt nutzen.
Außerdem sollten Äste und Teile der Baumkrone nicht in benachbarte Grundstücke hineinragen. Falls doch, müssen Sie die Krone mit einer Astschere regelmäßig stutzen, was eine äußerst mühsame Aufgabe ist. Zudem kann zu häufiges Beschneiden den natürlichen Wuchs mancher Baumarten beeinträchtigen.
Zu Bäumen mit sehr schmalen Kronen gehören säulenförmige Bäume, beispielsweise die Säulen-Eberesche, die Säulen-Zierkirsche oder Kugel-Ahorn. Sehr breite, ausladende Kronen haben hingegen jegliche Arten und Sorten von Laub- bzw. Obstbäumen.
Verkehrssicherungspflicht
Sie haften in der Regel für Schäden, die ihr Baum verursacht. Dazu zählen Verletzungen oder Schäden wegen herabfallender Äste. Das gilt es im Vorfeld zu verhindern, indem Sie die Bäume im Garten regelmäßig Beschneiden und Kontrollen unterziehen. Auch wenn ein Baum von außen gesund aussieht, kann er krank, morsch oder beschädigt sein, sodass er umzustürzen droht. Regelmäßige Baumkontrollen tragen deshalb maßgeblich zur Sicherheit bei. Verpflichtend sind zwei Baumkontrollen im Jahr sowie immer eine nach schwerem Sturm oder überstandenen Baumkrankheiten wie Parasitenbefall.
Es heißt jedoch nicht, dass Baumbesitzer für ausnahmslos jeden Schaden haften müssen, den der Baum verursacht. Nur Schäden können zur Last gelegt werden, die man durch rechtzeitige Pflege, Kontrolle und Handeln hätte verhindern können. Als Baumbesitzer ist man in der Beweispflicht. Kann man also nachweisen, dass es zu bestimmten Schäden trotz zumutbarer Schutzmaßnahmen und regelmäßiger Kontrollen kam, haftet der Baumeigentümer nicht. Es trifft ihn ebenfalls keine Schuld, wenn höhere Gewalten wie Erdbeben oder Stürme Schäden an Bäumen verursachen.
Baumfällung ist nicht immer erlaubt
Sie dürfen Bäume in ihrem Garten nicht einfach fällen, obwohl Sie der Besitzer sind. Wenn Sie den Baum fällen möchten oder müssen, sollten Sie zuvor mit Ihrer Gemeinde und einem Meisterbetrieb für Baumfällung reden. Die Fällung ist nur in bestimmten Situationen und unter gewissen Umständen erlaubt. Auch nach der Baumfällung ist die Arbeit noch nicht ganz getan. Zurück bleibt der Wurzelstock, welcher mühsam zu Entfernen ist. Als Experten für Wurzelstockentfernung München helfen wir Ihnen aber auch in diesem Anliegen gerne weiter.
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