Wann Baeume faellen

Wann Bäume Fällen erlaubt ist – und wann nicht

Immer wieder sind Laien verunsichert wann Bäume Fällen aus rechtlicher Sicht erlaubt ist. Im Rahmen des folgenden Beitrags erfahren Sie von unserem Meisterbetrieb für Gartenbau München wann Bäume Fällen zulässig ist.

Wann Bäume Fällen?

Einsturzgefahr

Droht ein Baum einzustürzen, muss dieser schnellstmöglich kontrolliert gefällt werden. So können Gefahren für Mensch und Tier verhindert werden. Um die Einsturzgefahr einzuschätzen, ist eine regelmäßige Baumkontrolle notwendig. Die Einsturzgefahr kann krankheitsbedingt sein oder nach einem Sturm auftreten.

Wichtig: Genehmigung!

Beachten Sie, dass Sie für Bäume ab 60 Zentimetern Stammumfang eine Fällgenehmigung benötigen. Genauere Informationen erhalten Sie in der Gemeinde oder im Rathaus.

Wichtig: Kontrolliertes Fällen durch Fachbetrieb

Sie dürfen nicht einfach Bäume jeden Ausmaßes selber fällen. Wann Bäume Fällen durch einen Fachbetrieb erforderlich ist, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Engagieren Sie einen Fachbetrieb, um in jedem Fall auf Nummer sicher zu gehen.

Wann Bäume Fällen verboten ist:

Zwischen dem 1. März und dem 30. September eines Jahres
Demnach können Sie ableiten, wann Bäume Fällen erlaubt ist. Von März bis September nisten Vögel oder es befinden sich Nagetiere in den Bäumen, die nicht gestört werden sollen. Außerdem gestaltet sich das Fällen in diesem Zeitraum allgemein als schwierig, da Bäume sehr bewachsen sind und viel Feuchtigkeit aufgesammelt haben. Das Zurechtschneiden der Krone ist jedoch ganzjährig zulässig.

Bei nistenden Vögeln
§39 des Bundesnaturschutzgesetzes regelt den allgemeinen Schutz von Tieren und Pflanzen. Es ist verboten wild lebende Tiere mutwillig zu stören oder gar zu töten. Demnach dürfen Sie auch keine Bäume fällen, wenn Vögel darin nisten.

Bei starkem Wind
Böen können schon während des Sägevorgangs den Baum zum Fallen bringen sowie die die geplante Fallrichtung beeinflussen, was wiederum zu Schäden führen kann.

Wenn bei Grenzbäumen die Nachbarn nicht einverstanden sind
Ein Grenzbaum ist ein Baum, der sich auf der Grenze zweier nebeneinanderliegender Grundstücke befindet. Die Grenzlinie müsste dabei genau durch den Stamm des Baumes laufen. Auf die unterirdischen Wurzeln kommt es nicht an. Laut §923 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haben Sie und Ihr Nachbar das gleiche Besitzrecht. Deshalb dürfen Sie diesen Baum nicht ohne das Einverständnis des Nachbarn fällen.

Wenn es sich um ein Baumdenkmal handelt
Laut §28 des Bundesnaturschutzgesetzes dürfen Natur- und Baumdenkmäler weder verändert, beschädigt noch zerstört werden. Das kann sowohl einen einzelnen Baum als auch eine Gruppe von Bäumen betreffen.

Baumdenkmäler weisen mindestens eine der folgenden Eigenschaften auf:
– sehr hohes Alter
– besonderes Aussehen
– stehen mit einem historischen Ereignis in Zusammenhang
– bilden eine Einheit mit einem bestehenden Kulturdenkmal

Wenn Sie Bäume trotz eines Verbotes fällen, kann der Staat eine Ersatzpflanzung anfordern. Dabei muss es sich um die gleiche Baumart und Größe handeln. Kommen Sie dem nicht nach, wird ein erhebliches Bußgeld angesetzt.

Wann Bäume Fällen nicht nötig ist

– In folgenden Fällen reicht es aus lediglich die Baumkrone zurecht zu schneiden:
– Lichteinfall wird durch Baumkrone verhindert
– Laub fällt vermehrt auf das Nachbargrundstück
– herausragende Äste blockieren die Wege blockieren oder könnten Telefonleitungen berühren

Wann Bäume Fällen? – Fazit

Wann Bäume Fällen auf dem eigenen Grundstück zulässig ist, ist leider nicht bundesweit einheitlich. Es gelten andere Regeln je nach Bundesland und auch je nach Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Informieren Sie sich daher bei Ihrer Gemeinde oder dem Umweltamt. Natürlich müsste ein Baum gefällt werden, der einzustürzen droht und dadurch Mensch und Tier verletzen könnte, selbst wenn dort gerade Vögel nisten oder die Nachbarn nicht einverstanden sind. Hier müssen Sie ebenfalls nachfragen.

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